Privatleasing - Die häufigsten Fragen

 

Wer sich als Privatmensch erstmals für Leasing interessiert, hat in der Regel einige Fragen. Am Besten lassen sich diese natürlich in einem persönlichen Gespräch klären. Wir wollen aber gerne versuchen, die häufig gestellten Fragen hier kurz zu beantworten:

 

 

F: Was bedeutet denn nun eigentlich Leasing?

 

A: Wörtlich "zum Gebrauch überlassen". In der Praxis tritt - ohne dass Sie viel davon merken - eine Leasinggesellschaft an Ihrer Stelle in den Kaufvertrag ein, den Sie mit dem Verkäufer ausgehandelt haben. Sie überlässt Ihnen dann das Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum zur privaten Nutzung für einen festgelegten Monatsbetrag. Die Gesellschaft ist formal die Eigentümerin. Sie können einen Leasingvertrag am ehesten mit einem befristeten Mietvertrag für eine Neubauwohnung vergleichen.

 

 

F: Lohnt sich Leasing für mich als Privatmann überhaupt?

 

A: Es gibt einige Fälle, in denen Privatleasing sehr interessant sein kann. Wenn Sie beispielsweise in 2 Jahren eine größere Geldsumme erwarten, können Sie bis dahin mit sehr niedrigen Leasingraten Ihr neues Wunschauto fahren und dann entscheiden, ob Sie das Fahrzeug übernehmen wollen. Manchmal gibt es auch Leasing-Sonderangebote, bei denen die Summe aus Anzahlung, Raten und Restwert gleich - oder sogar noch niedriger - als der Listenpreis ist. In allen anderen Fällen ist aber eine Finanzierung für den Privatkunden meist unkomplizierter und günstiger.

 

 

F: Was ist bei einem Leasingauto anders als bei einem gekauften oder finanzierten Wagen?

 

A: Auf den ersten Blick nichts. Die Zulassung erfolgt auf Ihren Namen und Sie unterliegen keinen besonderen Einschränkungen in der Nutzung. Da das Fahrzeug der Leasinggesellschaft gehört, müssen Sie es während der Vertragsdauer durch eine Vollkasko mit nicht mehr als € 500,- Selbstbeteiligung versichern, stets auf die Einhaltung der Wartungsintervalle achten und Beschädigungen umgehend reparieren lassen. Sie sollten auch beim Einbau von Zubehör und 'Verschönerungen' zurückhaltend sein und erst die Leasinggesellschaft fragen, bevor Sie - zum Beispiel - eine Anhängerkupplung anbauen lassen. Vermeiden Sie im Zweifelsfall alles, was den späteren Verkaufswert negativ beeinflussen kann. In jedem Fall wird der Wagen bei Rückgabe auf Mängel und Beschädigungen untersucht. Notwendige Instandsetzungen gehen immer zu Ihren Lasten, was gerade bei den typischen Parkschäden ärgerlich sein kann. Für die "klitzekleine" Delle in der Türe mal eben 150,- Euro für Ausbeulen bezahlen zu müssen, hat schon manchen Leasingnehmer frustriert.

 

 

F: Muss ich denn immer eine Mietsonderzahlung leisten?

 

A: Eine Sonderzahlung kann sinnvoll sein, es geht aber durchaus auch ohne. In aller Regel wird bei Privatkunden eine Mietsonderzahlung (MSZ) in Höhe von 10 bis 20 Prozent des Fahrzeugwertes als sinnvoll angesehen. Der Grund hierfür liegt im Wertverlust, der am Anfang eines Autolebens entsteht. Wollte man diesen Wertverlust alleine durch die Leasingraten abdecken, wären diese relativ hoch. Außerdem ersetzen bei Diebstahl oder Totalschaden die Versicherungen nur den Zeitwert, der anfangs niedriger als der Buchwert ist. Neben dem ärgerlichen Fahrzeugverlust hätten Sie ohne MSZ noch einen großen finanziellen Nachteil. Da die MSZ vollständig auf die Leasingraten angerechnet wird, haben Sie ohnehin keinen Nachteil und können beruhigt mit günstigen Monatsraten fahren.

 

 

F: Gibt es nicht verschiedene Arten von Leasingverträgen?

 

A: Wir unterscheiden so genannte "Kilometerverträge" und "Restwertverträge". Beim Kilometervertrag wird eine bestimmte Fahrleistung verbindlich vereinbart. Weicht bei Rückgabe der Tachostand mehr als ab, wird pro Kilometer ein festgelegter Promillesatz vom Neupreis abgerechnet. Da es für die meisten Privatkunden aber schwer abschätzbar ist, wie viele Kilometer der Wagen in zwei oder drei Jahren aufweist, empfehlen wir den Restwertvertrag. Dabei zählt der Tachostand nur insoweit, als er Einfluss auf den Zeitwert bei Rückgabe hat. Sie können so einen höheren Km-Leistung unter Umständen durch besonders gute Pflege ausgleichen.

 

 

F: Warum sind für ähnlich teure Autos die Leasingraten manchmal so unterschiedlich?

 

A: Zunächst hängt das von der Mietsonderzahlung, der Vertragslaufzeit und der vereinbarten Jahres-Fahrleistung ab. Was nützt z.B. die günstige 49,- Euro Rate, wenn Sie dafür nur 9.000 Kilometer im Jahr fahren dürfen und eigentlich 15.000 Km brauchen? Wenn Sie Angebote vergleichen, achten Sie aber besonders auf den Restwert! Er darf nicht unrealistisch hoch angesetzt werden. Dies ist ein leider oft genutzter Trick unseriöser Verkäufer, um Sie durch verlockend niedrige Raten zum Vertragsabschluß zu bewegen. Manchmal wird der Restwert sogar "Netto" aufgeschrieben - also noch zuzüglich Mehrwertsteuer! Da immer der Leasingnehmer für die Erzielung des Restwertes bürgt, hat schon mancher am Ende eine böse Überraschung erlebt. Sie glauben garnicht, wie viel gute Gründe solche Verkäufer am Rückgabetermin finden werden, warum der vereinbarte Restwert plötzlich nicht mehr zu erzielen ist. Sie sollten daher bei Vertragsabschluß genau darauf achten, dass der vereinbarte Restwert in etwa dem Händler-Einkaufspreis entspricht.

 

 

F: Kann ich das Fahrzeug am Ende des Vertrages auch selbst übernehmen?

 

A: Sogar sehr gerne, schließlich bleibt die Leasinggesellschaft nie gerne auf einem Gebrauchtwagen sitzen. Nur darf sie Ihnen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen den Wagen nicht direkt verkaufen. Sonst wäre es ja ein Teilzahlungs- und kein Leasingvertrag. Sie können aber immer einen Käufer benennen, an den die Leasinggesellschaft formal verkaufen kann, oder wir übernehmen das Fahrzeug und verkaufen es weiter. Das ist einfach und völlig problemlos.

 

 

F: Können Sie mir ein Angebot für einen Leasingvertrag machen?

 

A: Sehr gerne, aber leider nicht online. Ihre Anfrage nehmen wir unter info@hyundai-berlin.com oder unter 030 / 605 20 51 entgegen.

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